Ich vertrete sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber.
Für Arbeitnehmer führe ich vorwiegend Kündigungsschutzstreitigkeiten durch, zumeist mit dem Ziel einer möglichst hohen Abfindung. Je nach individueller Situation ist es aber natürlich auch denkbar, dass auf den Erhalt des Arbeitsplatzes hingewirkt wird. Vorwiegend kleine und mittelständische Unternehmen werden von mir in allen Fragen des Arbeitsrechts, insbesondere in der Gestaltung von Arbeitsverträgen, beraten und gegebenenfalls vor Gericht vertreten.
Die Beratung und Vertretung bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, bei Betriebsänderungen, Massenentlassungen, Betriebsverfassungs- Mitbestimmungs- und Tarifvertragsrecht, gehören ebenso zu diesem Tätigkeitsbereich wie die Beratung und Vertretung beim Abschluss von Geschäftsführer- und Vorstandsverträgen.