Allgemeines Zivilrecht

Das Gebiet des Zivilrechts umfasst sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen nichtstaatlichen Rechtssubjekten (im Gegensatz zum Öffentlichen Recht und dem Strafrecht, bei denen es um das Verhältnis Staat-Bürger geht). Hierzu gehört vor allem das Schuldrecht, welches insbesondere für Verträge maßgebend ist, beispielsweise Kauf-, Darlehens- und Werkverträge.

Zum allgemeinen Zivilrecht zählt auch das Recht der unerlaubten Handlung. Gemeint ist damit die Abwicklung von Schäden außerhalb von Vertragsverhältnissen. Häufigster Anwendungsfall ist hier die Regulierung von Verkehrsunfällen. Schließlich ist auch das Sachenrecht, das sich mit Eigentum und dem Besitz an beweglichen Gegenständen und Immobilien beschäftigt, Teil des allgemeinen Zivilrechts.

Dieser Arbeitsschwerpunkt umfasst demnach insbesondere den Entwurf und die Betreuung beim Abschluss von Verträgen, das Forderungsmanagement, die Betreuung in Klageverfahren vor den Zivilgerichten einschließlich der Vollstreckung titulierter Ansprüche.